Börse
Der Hauptumschlagsplatz für Wertpapiere, überwiegend Aktien, ist die Börse. Es gibt verschiedene Orte, an denen es Börsen gibt. Die bekanntesten sind New York, Tokio, London und natürlich auch Frankfurt. Hier geht es vom Grundsatz her darum, Angebot und Nachfrage zu vereinen. So ist eine Börse eine öffentliche Einrichtung, die vom jeweiligen Staat kontrolliert wird. Im Laufe der letzten Jahrzehnte hat sich selbst die Frankfurter Börse zu einer Aktiengesellschaft gemausert. In Deutschland ist es so geregelt, dass die jeweiligen Wirtschaftsministerien der Länder über die Einhaltung der Börsenordnung und des Börsengesetzes wachen. Absehbar ist, dass die Marktbedeutung nationaler und regionaler Börsen abnehmen wird. Zum einen passierte dies schon bei der Einführung des Euros, zum anderen weil kleinere Börsen wie Bremen, Stuttgart oder München einfach an Bedeutung verlieren, während Frankfurt mehr Marktpräsenz zeigt.
In Europa ist London die führende Börse, und schlägt etwa das doppelte Handelsvolumen wie Frankfurt um. Wahrscheinlich wird auch Frankfurt mit anderen Börsen fusionieren. Was wird an Börsen gehandelt? Es sind vor allem die besagten Aktien, Waren wie Zucker, Kaffee, Baumwolle oder Öl und Edelmetalle, aber auch Devisen (ausländische Zahlungsmittel). So gibt es spezielle Warenbörsen, Hamburg beispielsweise für Kaffee, Bremen hat mit Getreide mehr zu tun. Darüberhinaus gibt es auch Börsen für Risikoanteile in Versicherungen, dafür ist Lloyds in London bekannt. Auch an den deutschen Börsen wird durch diverse Gesetze geregelt, wie sich der Börsenverkehr zu verhalten hat. Da gibt es allgemeine Bestimmungen, Feststellungen von Börsenpreisen, Zulassung zum Börsenhandel, Straf- und Bußgeldvorschriften bei Verstößen, aber auch die Zulassung von Wertpapieren im Handel. Insgesamt spiegelt eine Börse die wirtschaftliche Entwicklung im Lande wieder, weil sie das Preisbarometer für Nachfrage und Angebot regelt.
Nicht jeder kann einfach zu einer Börse gehen und dort Geschäfte tätigen, das ist selbstverständlich in der Börsenordnung geregelt. Hier wird unterschieden zwischen Personen, welche dauernd zugelassen sind (z.B. Bankenvertreter), Personen die mit der Befugnis zugelassen wurden, um dort im Auftrag anderer zu handeln (z.b. Angestellte der Banken) und Personen ohne Beteiligungsberechtigung (Presse, Bankboten). Als letzte Gruppe wären noch die amtlichen Kursmakler (vereidigt und durch die Landesregierungen bestellt) und freien Makler zu nennen. Diese können sich auf eigene Rechnung am Handel beteiligen (Vermittlung von Geschäften). Heutzutage ist es möglich, sich online durch Einkauf und Verkauf an Börsengeschäften zu beteiligen. Diese Form des Handels erfreut sich zunehmender Beliebtheit.
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